Zusammengefaßt kann man folgendes sagen:

Durch den Interessenkonflikt fallen Inhaber, Geschäftsführer, IT-Leiter und ähnliche Personen die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation als DSB aus. Hier können externe DSB einspringen.

Der Datenschutzbeauftrage hat nach Artikel 39 folgende Aufgaben:

  • Informationen zur Ermittlung von Datenverarbeitungstätigkeiten sammeln
  • Einhaltung der Vorgaben bei Datenverabeitungstätigkeiten zu analysieren und zu kontrollieren
  • Verantwortllichen oder Auftragsverarbeiter zu unterrichten und zu beraten
  • Empfehlungen unterbreiten
  • Hilfestellung bei der Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Hilfestellung beim Erstellen des Verfahrensverzeichnisse
  • Hilfestellung beim Erstellen der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
  • Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde

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